Selbsthilfeförderung

Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung. 

Förderung 2024

Pauschalförderung

GKV

 

Förderung Haus Garten Freizeit (Messe)

Landesdirektion Sachsen


Förderung 2023

Pauschalförderung

GKV

 

Projektförderung

(Wochenendseminar)


Förderung 2022

Pauschalförderung

GKV

 

Projektförderung

(Wochenendseminar)


Förderung 2021

Pauschalförderung

GKV

 

Microförderung

 

 

Projektförderung

BARMER Logo  (Tagesseminar)

 


Förderung 2020

Pauschalförderung

GKV

 

Projektförderung

Barmer (Wochenendseminar)


Förderung 2019

Pauschalförderung

GKV

 

Projektförderung

Barmer

IKK classic


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Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen

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