Selbsthilfeförderung
Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Förderung 2024
Pauschalförderung
GKV
Förderung Haus Garten Freizeit (Messe)
Landesdirektion Sachsen
Projektförderung
(Wochenendseminar)
Förderung 2023
Pauschalförderung
GKV
Projektförderung
(Wochenendseminar)
Förderung 2022
Pauschalförderung
GKV
Projektförderung
(Wochenendseminar)
Förderung 2021
Pauschalförderung
GKV
Microförderung
Projektförderung
(Tagesseminar)
Förderung 2020
Pauschalförderung
GKV
Projektförderung
Barmer (Wochenendseminar)
Förderung 2019
Pauschalförderung
GKV
Projektförderung
Barmer
IKK classic
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Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen
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