Selbsthilfeförderung
Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Förderung 2020
Pauschalförderung
GKV
Projektförderung
Barmer (Wochenendseminar)
IKK classic
Förderung 2019
Pauschalförderung
GKV
Projektförderung
Barmer
IKK classic
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Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen
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