Das Bundeskabinett hat heute die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen. Damit wird das 2019 eingeführte und zunächst bis Ende 2025 befristete Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert.