Neues aus Sachsen
Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
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Plauen: Verkehrsunfall mit Polizeibeteiligung
Verantwortlich: Sebastian Kühn, Karolin Hemp Ausgewählte Meldung Verkehrsunfall mit Polizeibeteiligung Zeit: 05.12.2025, 21:00 Uhr Ort: Plauen Ein betrunkener Fahrzeugführer stieß mit einem Streifenwagen zusammen. Am Samstagabend wollten Polizeibeamte des Polizeireviers Plauen im Bereich der B173, kurz vor der Auffahrt zur A72, eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einem Verkehrsteilnehmer durchführen. Als der Beamte auf der Fahrerseite gerade aus dem Streifenwagen ausgestiegen war, fuhr ein 38-jähriger deutscher Fahrzeugführer mit seinem Ford die B173 aus Plauen in Richtung Neuensalz und direkt auf die Kontrollstelle zu. Infolge der später festgestellten Alkoholisierung von 1,14 Promille übersah er die mit Blaulicht und Warnblickanlage abgesicherte Kontrollstelle und kollidierte mit der kurz zuvor geöffneten Fahrertür des Streifenwagens. Verletzt wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand. Es entstand ein Gesamtsachschaden von circa 20.000 Euro. Der Ford-Fahrer muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. (sk/kh) Vogtlandkreis Flucht mündet in Unfall Zeit: 06.12.2025, 0:33 Uhr Ort: Plauen Eine Fahrzeugführerin flüchtete in Plauen vor der Polizei. Durch Beamte des Polizeireviers Plauen sollte eine 19-jährige, deutsche Fahrzeugführerin mit ihrem Audi A3 auf der Dresdner Straße in Richtung A72 einer allgemeinen Verkehrskontrolle zugeführt werden. Die Fahrzeugführerin versuchte sich zunächst mit stark überhöhter Geschwindigkeit der Kontrolle zu entziehen. Innerhalb der Anschlussstelle der A72, Auffahrt in Richtung Leipzig, verlor sie jedoch die Kontrolle über ihr Fahrzeug und verunfallte. Sowohl die Fahrzeugführerin als auch der 18-jährige Beifahrer blieben unverletzt. Anhaltspunkte für Alkohol- oder Rauschgiftintoxikation konnten bei der Fahrzeugführerin nicht gefunden werden. Die Auf- und Abfahrt der A72 mussten für circa zwei Stunden gesperrt werden. Der Gesamtsachschaden belief sich auf etwa 10.500 Euro und das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. (sk) Verkehrsunfall mit Schwerverletztem Zeit: 05.12.2025, 20:35 Uhr Ort: Auerbach Ein Microcar prallte bei Ausweichversuch gegen einen Baum. Zur Unfallzeit befuhr ein 15-jähriger Radfahrer die K 7833 aus Richtung Beerheide in Richtung Auerbach. Er rollte bergab und führte dabei in der Hand ein weiteres Pedelec neben sich. Circa 100 Meter vor dem Ortseingang Auerbach kam er zu Sturz und verletzte sich leicht. Hinter dem Radfahrer fuhr ein 17-jähriger Fahrzeugführer in einem Microcar. Er sah den Unfall des Radfahrers vor sich und versuchte nach links auszuweichen. Dabei geriet er jedoch ins Schleudern, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Er verletzte sich dabei schwer und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der Gesamtsachschaden belief sich auf circa 5.200 Euro. Das Microcar musste abgeschleppt werden. (sk/kh) Landkreis Zwickau Zeugenaufruf nach Unfallflucht Zeit: 05.12.2025, 20:45 Uhr Ort: Mülsen Ein Unfallverursacher flüchtete vom Unfallort. Zur Unfallzeit befuhr der Unfallgeschädigte 57-jährige VW-Fahrer die Dresdner Straße aus Richtung Lichtenstein kommend in Fahrtrichtung Zwickau. Auf Höhe des Tank- u. Waschcenters beabsichtigte er nach links auf das Gelände abzubiegen. Dabei wurde er von einem dunklen, modernen Kombi mit deutschem Kennzeichen links überholt und es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der männliche Fahrzeugführer des Kombis entfernte sich verbotswidrig vom Unfallort. Der Schaden am VW wurde auf 10.000 Euro geschätzt. Haben Sie das Unfallgeschehen beobachtet oder einen dunklen Kombi mit deutschem Kennzeichen und Beschädigungen im vorderen, rechten Bereich gesehen? Hinweise nimmt das Polizeirevier Zwickau unter 0375 428 102 entgegen. (sk) Glimpflicher Verkehrsunfall Zeit: 05.12.2025, 18:00 Uhr Ort: Mülsen, OT Neuschönburg Eine Fahrzeugführerin verunfallte alleinbeteiligt und blieb unverletzt. Die 18-jährige Fahrzeugführerin befuhr mit ihrem Audi A4 die Heinrichsorter Straße aus Marienau kommend in Richtung Heinrichsort. Ungefähr 100 Meter vor dem Ortseingang Heinrichsort kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr einen kleinen Hang hinauf und überschlug sich. Die Fahrzeugführerin konnte sich jedoch eigenständig und unverletzt aus dem Fahrzeug befreien. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von 8.000 Euro und es musste abgeschleppt werden. (sk) -
Polizeieinsatz anlässlich eines Fußballspiels und mehrerer Versammlungen
Verantwortlich: Tom Erik Richter Polizeieinsatz anlässlich eines Fußballspiels und mehrerer Versammlungen Ort: Leipzig, Bruno-Plache-Stadion, Innenstadt Zeit: 05.12.2025, 09:00 bis 22:00 Uhr Am Freitag sicherte die Leipziger Polizei mit Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei mehrere friedliche Demonstrationen und ein Regionalligafußballspiel in Leipzig ab. Zwei Versammlungen im Innenstadtgebiet von Leipzig setzten sich thematisch mit dem am selben Tag erlassenen Wehrpflichtgesetz auseinander. Aus einer stationären Versammlung auf dem Willy-Leuschner-Platz von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr heraus wurde gegen 10:40 Uhr eine Spontandemonstration angezeigt. Da die Teilnehmerzahlen deutlich höher als angezeigt (40 Teilnehmer) waren und der polizeiliche Fokus auf dem Abend bestand, mussten zunächst Einsatzkräfte zur Absicherung herangezogen werden. Der Aufzug startete dann gegen 13:00 Uhr mit circa 800 Teilnehmern und wurde ohne besondere Vorkommnisse über den Innenstadtring begleitet. Die zweite angezeigte Demonstration startete um 17:10 Uhr, ebenfalls auf dem Willy-Leuschner-Platz. Der in der Folge durchgeführte Aufzug erhielt regen Zulauf und die Teilnehmerzahl erreichte in der Spitze eine Größe von in etwa 3.000 Demonstrierenden. Während der Versammlungen wurden vereinzelt pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurde eine Sachbeschädigung an einer Straßenbahn im Kontext des Geschehens festgestellt. Eine weitere Eilkundgebung wurde gegen 15:20 Uhr im Lenné-Park angezeigt. Bei dieser wurde wegen des Anfangsverdachts einer Straftat ein Plakat sichergestellt. Das Regionalligaspiel zwischen dem 1. FC LOK Leipzig und dem FSV Zwickau wurde von einigen Störungen begleitet. So kam es im Bereich der Heimfans, aber auch im Bereich der Gästefans, mehrfach zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Zudem wurde kurz vor Ende des Spiels durch einen Heimfan ein Becher geworfen, welcher einen Mannschaftsoffiziellen des FSV Zwickau traf. Der Tatverdächtige konnte vor Ort ermittelt werden. Weiterhin wurde nach Ende des Spiels ein Gästefan festgestellt, welcher Mobiliar aus dem Stadion gestohlen hatte. Zudem setzten unbekannte Täter eine Sitzschale im Gästebereich in Brand. Es bestand hierdurch keine Gefahr für Personen. Zu einem Aufeinandertreffen der beiden Fanlager kam es gegen 22 Uhr im Bereich der Witzgallstraße. Dort konnten sieben tatverdächtige Heimfans festgestellt werden, welche zuvor unter Gewaltanwendung an Fanutensilien der Gästefans gelangten. Entsprechende Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Sachbeschädigungen und Körperverletzungsdelikten, wurden in allen Fällen eingeleitet. -
Verkehrsunfall auf der BAB 4 - Eine Person verletzt
Verantwortlich: Marcus Hammer(mh) Autobahnpolizeirevier Bautzen _________________________________ Verkehrsunfall auf der BAB 4 - Eine Person verletzt BAB 4, Dresden - Görlitz, zw. Anschlussstellen Burkau u. Uhyst 05.12.2025, 20:05 Uhr Am gestrigen Tag kam es auf der Bundesautobahn 4 zwischen den Anschlussstellen Burkau und Uhyst zu einem Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person. Ein 51-jähriger Fahrzeugführer war mit seinem Kleintransporter Renault Master auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Görlitz unterwegs. Gleichzeitig befand sich ein 22-jähriger Fahrer eines VW Passat auf dem linken Fahrstreifen hinter dem Transporter. Aus bislang ungeklärter Ursache fuhr der VW-Fahrer hinten links auf das Heck des Renault auf. In der Folge drehten sich beide Fahrzeuge und kamen im Bankett in entgegengesetzter Fahrtrichtung zum Stillstand. Der 22-jährige Fahrer des VW Passat klagte anschließend über Schmerzen und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 8.000 Euro. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an. Landkreis Bautzen Polizeireviere Bautzen/Kamenz/Hoyerswerda ____________________________________________ Frontalzusammenstoß in Sohland an der Spree Sohland a. d. Spree, Am Pilzdörfel 05.12.2025, 15:55 Uhr Auf der Bundesstraße 98 zwischen Wehrsdorf und Sohland kam es am Freitagabend zu einem schweren Verkehrsunfall. Eine 57-jährige Pkw-Fahrerin war dort in Richtung Sohland unterwegs, als sie aus bislang ungeklärter Ursache in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geriet. In der Folge stieß sie frontal mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen. Durch die Wucht der Kollision wurden sowohl die 49-jährige Fahrerin als auch der 49-jährige Beifahrer im entgegenkommenden Fahrzeug schwer verletzt. Beide wurden zur weiteren medizinischen Versorgung in das Krankenhaus nach Bautzen gebracht. Auch die Verursacherin erlitt schwere Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Der entstandene Sachschaden wurde auf circa 35.000 Euro geschätzt. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Die Ermittlungen zur Unfallursache hat der Verkehrsunfalldienst der Polizeidirektion Görlitz aufgenommen. Polizei stoppt berauschten Fahrzeugführer Arnsdorf, Stolpener Straße 05.12.2025, 21:05 Uhr Am Freitagabend kontrollierten Beamte des Polizeireviers Kamenz in der Stolpener Straße in Arnsdorf einen 40-jährigen tschechischen Kia-Fahrer. Er zeigte typische Ausfallerscheinungen, die auf den Einfluss berauschender Mittel hindeuteten. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. Gegen den Mann wurden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, einschließlich der Sicherstellung einer Blutprobe. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Mutmaßlicher Verursacher kehrt zurück - Drogentest positiv Hoyerswerda, Hufelandstraße 05.12.2025, 11:40 Uhr Am späten Vormittag wurden die Beamten des Polizeireviers Hoyerswerda zu einem Verkehrsunfall in die Hufelandstraße gerufen. Ein Pkw war beim Vorbeifahren mit einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug kollidiert, wobei ein Sachschaden von circa 850 Euro entstand. Anschließend entfernte sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort, ohne seinen Pflichten als Beteiligter nachzukommen. Während der laufenden Unfallaufnahme kehrte der mutmaßliche Unfallverursacher an die Stelle des Geschehens zurück. Die Polizisten führten mit dem 37-jährigen Deutschen einen Drogenvortest durch, welcher positiv auf Cannabis anschlug. Somit ergab sich neben dem Verdacht der Unfallflucht auch der Anfangsverdacht einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Im Klinikum Hoyerswerda wurde eine Blutentnahme mit dem Mann durchgeführt. Die Ermittlungen dauern an. Landkreis Görlitz Polizeireviere Görlitz/Zittau-Oberland/Weißwasser ________________________________________ Pkw durch Detonation erheblich beschädigt - Zeugen gesucht Görlitz, Karl-Eichler-Straße / Kopernikusstraße 06.12.2025, 00:40 Uhr In der Nacht zum Samstag kam es im Kreuzungsbereich der Karl-Eichler-Straße und Kopernikusstraße in Görlitz zu einer erheblichen Sachbeschädigung. Ein bislang unbekannter Täter zündete einen nicht zertifizierten Böller und warf diesen auf einen dort abgestellten Pkw. Durch die anschließende Detonation wurden die Frontscheibe sowie der vordere linke Kotflügel, die Fahrertür und die Motorhaube des Fahrzeugs beschädigt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ungefähr 3.000 Euro. Das Polizeirevier Görlitz bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall oder zur Identität des Täters geben können, sich im Polizeirevier Görlitz unter der Telefonnummer 03581 6500 oder in jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Jede Beobachtung kann zur Aufklärung der Tat beitragen. Romantik und Amphetamine - VW Touareg gestoppt Zittau, OT Hirschfelde, Schlegler Straße 05.12.2025, 15:10 Uhr Am Freitagnachmittag fiel einer Streife der Bundespolizei ein VW Touareg auf, der aus Hirschfelde in Richtung Görlitz unterwegs war und auffällige Schlangenlinien fuhr. Vor Ort gab der Fahrer schmunzelnd an, dass er kurzzeitig durch seine Beifahrerin abgelenkt gewesen sei - offenbar hatten »romantische Aktivitäten« die Aufmerksamkeit beeinträchtigt. Durch eine angeforderte Streife des Polizeireviers Zittau-Oberland wurde zusätzlich ein Drogenvortest durchgeführt, welcher positiv auf Amphetamin war. Nach erfolgter Blutentnahme bei dem 41-jährigen polnischen Fahrzeugführer wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei weist nochmals auf die Gefahren von Ablenkung und Drogen am Steuer hin. Fahrverbot durchgesetzt Weißwasser/O.L., Juri-Gagarin-Straße 05.12.2025, 15:00 Uhr Am Freitagnachmittag kontrollierten Polizeibeamte des Polizeireviers Weißwasser in der Juri-Gagarin-Straße einen Pkw Seat. Gegen den 60-jährigen deutschen Fahrer bestand ein rechtskräftiges Fahrverbot seit dem 27. Oktober 2025. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und es wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. -
Verwaltungsgericht stoppt Umsiedlung oder Abschuss sächsischer Biber
Die auf dem Gelände einer im Biossphärenreservat »Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« gelegenen Teichwirtschaft lebenden Biber dürfen nicht gefangen und umgesiedelt oder sogar getötet werden. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom heutigen Tag hervor (Az. 13 L 1108/25). Mit der Entscheidung folgte das Gericht einem gerichtlichen Eilantrag der Grünen Liga Sachsen, die sich gegen eine durch den Freistaat Sachsen erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gewandt hatte. Diese Genehmigung zur »Entnahme von Bibern« wurde von einem Teichwirt aufgrund der durch die Tiere verursachten Schäden in seiner Teichwirtschaft beantragt. Der Freistaat Sachsen hat damit unter Anordnung des Sofortvollzugs den Lebendfang aller auf dem Gelände der Teichwirtschaft lebenden Biber zur Verbringung in ein (französisches) Ansiedlungsprojekt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 15. März 2026 genehmigt. Für den Fall der »nachweislichen Erschöpfung dieser Möglichkeit« wurde auch die »letale Entnahme« der Tiere gestattet. Dagegen hat die Umweltvereinigung Widerspruch erhoben und beim Verwaltungsgericht Dresden die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt. Dieser Antrag hatte nunmehr Erfolg. Zur Begründung führte die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden im Wesentlichen aus, dass es sich bei den in der Teichwirtschaft lebenden Bibern um streng geschützte Tiere handele, die grundsätzlich aufgrund europarechtlicher und nationaler Regelungen nicht gefangen und getötet werden dürften. Das betroffene Teichgebiet befinde sich in dem Biosphärenreservat »Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« sowie in dem gleichnamigen FFH-Gebiet. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von den naturschutzrechtlichen Verboten lägen nach vorläufiger Rechtsauffassung der Kammer nicht vor. Unter anderem bestünden Zweifel an der erforderlichen Bestimmtheit der Entscheidung und es sei bisher nicht ausreichend nachgewiesen, dass die vorgesehenen Maßnahmen überhaupt geeignet seien, weitere Schäden zu verhindern. Auch sei nicht hinreichend deutlich geworden, dass keine zumutbaren Alternativen vorhanden seien. Zusammenfassend wird im Beschluss Folgendes festgehalten: »Im Ergebnis bestehen im vorliegenden Eilverfahren nicht ausräumbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verfügten Ausnahmegenehmigung, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmtheit des Bescheides, der erforderlichen Nachweispflicht hinsichtlich der Geeignetheit der Maßnahme, der Verfügbarkeit alternativer, milderer Maßnahmen sowie der betroffenen existenziellen fischereiwirtschaftlichen Interessen, sodass einiges dafür spricht, dass sich die streitgegenständliche Entscheidung als rechtswidrig erweisen wird.« Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben. -
Innennministerkonferenz in Bremen: Drohnenabwehr, KI für die Polizei, Sicherheit im Fußball und Abschiebehaft bei Untergetauchten
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat heute in Bremen ihre Beratungen abgeschlossen. Wichtige Themen unter den knapp 80 Tagesordnungspunkten waren die Erörterung zum Aufbau einer gemeinsamen und einheitlichen Abwehr der Länder mit dem Bund gegen Drohnenangriffe, die Beratung über die Rahmenbedingungen zum Einsatz von KI zur Stärkung der Inneren Sicherheit und Unterstützung der Arbeit von Polizei und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die Beschlüsse zum Bericht der Bundländerarbeitsgruppe mit DLF und DFB »Fußball ohne Gewalt« zur Reduzierung der Stärke von Polizeieinsätzen im Rahmen von Fußballspielen sowie die notwendige Erweiterung zur vereinfachten Beantragung von Abschiebehaft bei Untergetauchten. Drohnenabwehr Angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen hat sich die Innenministerkonferenz auf die Einrichtung eines Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern unter Federführung des Bundes verabredet. Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern, polizeiliche Kompetenzen stärken und ein bundesweites Lagebild zu Drohnenaktivitäten erstellen. Zudem sollen die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder optimal aufeinander abgestimmt werden. Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Das neue Drohnen-Abwehrzentrum bündelt die Kräfte von Bund und Ländern, verzahnt zivile und militärische Fähigkeiten im Einsatzfall und schafft ein bundesweites Lagebild. Angesichts einer Entwicklung, in der die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen, schaffen wir klare Strukturen und Handlungsfähigkeit.« KI-Einsatz der Sicherheitsbehörden Einigkeit bestand unter den Innenministern darüber, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Teil der Digitalisierung grundlegend ist, um den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen und Herausforderungen des Rechtsstaats Rechnung zu tragen. Effektivität und Effizienz der Polizei und Sicherheitsbehörden können mit den Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz relevant gestärkt werden und sind wichtiges Instrument, um der Kriminalitätsentwicklung entgegentreten zu treten. Dies betrifft auch den Einsatz KI-gestützter Videoschutzsysteme im öffentlichen Raum, die der Polizei bereits heute wertvolle Unterstützung bei Fahndung und Gefahrenabwehr leistet. Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Bemerkenswert ist die Einigkeit unter allen Ministern, bei diesem zentralen Thema die Polizeien zu befähigen, mit der Entwicklung der Technik jetzt und künftig Schritt zu halten. Angesichts der heutigen Lageszenarien ist das ein klares Signal und wichtiges Zeichen der heutigen Konferenz.« Fußball ohne Gewalt Die Innenminister der Länder haben herausgestellt, dass die ganz überwiegende Zahl der Fußballfans friedlich ihre Begeisterung für Sport und Wettbewerb ausleben. Besorgnis besteht über die dagegen geringe Zahl von Störern, die mit hoher Gewaltbereitschaft wiederkehrend die Sicherheit in und um dien Stadien immer wieder massiv gefährden, so dass Fußballspiele nur mit teils enormen Polizeiaufgebot stattfinden können. Ziel der Beschlüsse ist, die Stärke der Polizeieinsätze an Spieltagen auf ein Normalmaß zurückzuführen und entsprechend die Kosten der Einsätze entschieden zu verringern. Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Mit der Einrichtung der Zentralen Stadionverbotskommission beim DFB als Berufungsinstanz mit Fach- und Rechtsaufsicht haben wir in den Gesprächen mit dem organisierten Fußball viel erreicht. Zentrale Aufgabe ist die Weiterentwicklung und konsequente Durchsetzung der einheitlichen Stadionverbotsrichtlinie. Gut für den Fußball ist, dass die regionalen Verbotskommissionen auf Vereinsebene erhalten bleiben. Auf dieser Ebene sind die Sicherheitsbehörden, Vereinen und Verbänden mit Stadionallianzen und Präventionsprojekten schon vorangekommen und wir wollen in Sachsen auf diesem Weg auch im Gespräch mit der Fanszene noch weiter gehen. Generelle Aufgabe bleibt die Fortsetzung der Gespräche zur weiteren Verbesserung des Sicherheitsmanagements an Spieltagen und insbesondere beim Thema Pyro.« Vereinfachte Beantragung von Abschiebehaft bei Untergetauchten Die Innenminister der Länder haben noch einmal festgestellt, dass die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Aufenthaltsrechts ist. Zentrales Anliegen ist, Hindernisse, die den Vollzug erschweren, zu beseitigen. Entsprechend setzen sich die Innenminister einstimmig dafür ein, dass bundesgesetzlich festgeschrieben wird, dass die vorläufige Ingewahrsamnahme nach Familiengesetz auch bei untergetauchten Personen beantragt werden kann. Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Neben effektiven Grenzkontrollen zur Reduzierung der irregulären Einreise ist auch die Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern zentrales Element der Asylwende. Bei diesen für die Ausländerbehörden ohnehin schon überbordenden Verfahren kann es doch nicht sein, dass Haftanträge ausgerechnet für Untergetauchte nicht möglich sind."