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Freistaat schafft Klarheit für kommunalen Straßen- und Brückenbau aus Bundes-Sondervermögen
Der Freistaat Sachsen hat die Verteilung der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« für die sächsischen Kommunen mit der Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung im Detail geregelt. Für die Stärkung der kommunalen Investitionskraft stehen insgesamt rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind rund 489,8 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau einschließlich Ingenieurbauwerke vorgesehen. Damit steht jetzt fest, nach welchen Regeln Städte, Gemeinden und Landkreise die Mittel für ihre Investitionen einsetzen können. Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, sagte zum Kabinettsbeschluss: »Das ist ein guter Tag für uns in Sachsen! Denn die Mittel aus dem Sondervermögen werden nun ihren Weg ins Land finden und vor Ort wirksam werden können. Ich begrüße ganz besonders, dass die Kommunen selbst deren Einsatz bestimmen – denn auch hier gilt: Die kommunale Familie ist geübt in der klugen und solidarischen Verteilung der Mittel. Es ist sehr wichtig, dass die Menschen in Sachsen sich auf die Infrastruktur verlassen können und dass Stadt und Land erreichbar bleiben. Mit klaren Regeln und verlässlichen Budgets haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen. Wichtige Vorhaben bei Straßen und Brücken dürfen nicht liegenbleiben, sondern müssen nun zügig umgesetzt werden können.« Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden nach festen Anteilen verteilt. Auf die Städte Dresden und Leipzig entfallen jeweils 16 Prozent, auf Chemnitz acht Prozent. 60 Prozent sind für die Landkreise einschließlich ihrer kreisangehörigen Gemeinden vorgesehen. Innerhalb des kreisangehörigen Raumes werden die Budgets nach einem festen Schlüssel unter Berücksichtigung der Netzlängen an Kreis- und Gemeindestraßen weiter verteilt. Die Landkreise stellen im Einvernehmen mit den Kreisverbänden des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Prioritätenlisten auf. So soll eine regional ausgewogene Mittelverteilung gesichert werden. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Grundlage für die Antragstellung ist die jeweilige Prioritätenliste der Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden. Die kreisfreien Städte beantragen ihre Vorhaben eigenständig innerhalb ihres festgelegten Anteils. Zugleich schließt die Verordnung im Bereich Straßenbau Nachbewilligungen und Erhöhungen von Zuwendungen aus. Das soll die Budgets planbar halten und verhindern, dass einzelne große Vorhaben Mittel anderer kommunaler Träger binden. Auch damit reagiert der Freistaat auf Forderungen der kommunalen Landesverbände nach einem verlässlichen und umsetzbaren Verfahren, das eine regional ausgewogene Mittelverteilung sicherstellt. Neben den Fachförderungen für den kommunalen Straßenbau, Schulhausbau und Krankenhausbau sieht die Verordnung auch Kommunalinvestitionsbudgets vor. Diese pauschalen Zuweisungen werden in drei Vierjahreszeiträumen ausgereicht. Die Kommunen können Mittel aus dem Sachsenfonds jeweils halbjährlich abrufen. Hintergrund: Der Sachsenfonds bündelt die Mittel, die der Freistaat Sachsen aus dem Bundes-Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« erhält. Die Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung regelt, wie diese Mittel an Städte, Gemeinden und Landkreise ausgereicht werden. Sie legt unter anderem fest, welche Investitionen förderfähig sind, wie hoch die Budgets ausfallen, nach welchen Verfahren die Mittel bewilligt, ausgezahlt und abgerechnet werden und welche Berichts-, Nachweis- und Rückzahlungsregeln gelten. Für die kommunale Ebene stehen danach insgesamt rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung – für den kommunalen Straßen- und Brückenbau, den Schulhausbau, den Krankenhausbau sowie für Kommunalinvestitionsbudgets, über die Kommunen eigene Schwerpunkte setzen können. -
»Schulbau-Milliarde« für Sachsens Schulen
Der Freistaat Sachsen hat die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes geregelt. Von den Mitteln profitiert auch der Schulbau in Sachsen. Kultusminister Conrad Clemens: »Die »Schulbau-Milliarde« kommt. Mit dieser Rekordinvestition sorgen Bund, Kommunen, Freistaat und freie Träger gemeinsam für einen Modernisierungsschub an Sachsens Schulen. Wir sorgen dafür, dass das Geld schnell vor Ort ankommt.« Hintergrund Die Sächsische Staatsregierung hat am 31. März 2026 eine Verordnung zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft mit Mitteln aus dem Sachsenfonds beschlossen. Die Rechtsverordnung ist Grundlage für die Verwendung der kommunalen Mittel aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes, die in den dafür eingerichteten Sachsenfonds fließen. Damit stehen rund 490 Mio. Euro über die Förderrichtlinie zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie SchulInfra) für den kommunalen Schulhausbau zur Verfügung. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil ergibt das ein Investitionsvolumen von rund 817 Mio. Euro. Hinzu kommt ein planmäßiges Fördervolumen von 78 Mio. Euro über den Einzelplan des Kultusministeriums für Schulen in freier Trägerschaft mit einem Eigenanteil von 53 Mio. Euro (= 131 Mio. Euro Investitionsvolumen). In Summe ergibt das ein Gesamtinvestitionsvolumen von 948 Mio. Euro, das durch Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm) mit bis zu 205 Mio. Euro (davon 143 Mio. Euro Fördermittel und 61,5 Mio. Euro kommunale Eigenanteile) ergänzt wird. Die Schulträger haben nun bis zum 1. September 2026 Zeit, die Planungen für die beabsichtigten Schulbauvorhaben voranzutreiben und die erforderlichen Antragsunterlagen zusammenzustellen. Für die bis zu diesem Datum vorgelegten Anträge stehen die ersten 70 Prozent der aus dem Sondervermögen für die Schulbauförderung vorgesehenen Summe, dies sind 343 Mio. Euro, zur Verfügung. Am 1. September 2027 wird es einen zweiten Antragsstichtag für die verbleibenden 30 Prozent der Mittel (147 Mio. Euro) geben. -
Staatsministerin Köpping begrüßt Beschluss zum kommunalen Anteil des Investitionsprogramms Sachsenfonds
Zur Vorstellung der Rechtsverordnung als Grundlage für die Verwendung der kommunalen Sachsenfonds-Mittel erklärt Staatsministerin Petra Köpping: »Wir investieren in Sachsens Zukunft und stärken den Freistaat langfristig mit einem großen Investitionsprogramm. Ich freue mich, dass wir uns schnell geeinigt haben, wie wir den kommunalen Anteil des Sachsenfonds verwenden. Hier geht es vor allem um Aufgaben der Kommunen, aber auch die Krankenhäuser werden hier bereits berücksichtigt: Allein rund 109 Millionen Euro des kommunalen Anteils fließen in den kommunalen Krankenhausbau. Das ist ein ganz wichtiger erster Schritt und Aufbruchssignal für die weitere Stärkung unserer Krankenhäuser. Die Lage der Kommunen erfordert eine besondere Schwerpunktsetzung. Besonders wichtig für unsere Krankenhäuser ist aber der Landesanteil des Sachsenfonds. Wir werden die Infrastruktur unserer Krankenhäuser hier mit weiteren Mitteln unterstützen. Die Details werden gerade abgestimmt. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier zeitnah in die Umsetzung kommen, um spürbare Verbesserungen vor Ort für die gesundheitliche Versorgung der Menschen zu ermöglichen.« -
Bundes-Sondervermögen: So fließen rund 2,8 Milliarden Euro in die sächsischen Kommunen
Dresden (1. April 2026) – Die Sächsische Staatsregierung hat am 31. März 2026 eine Verordnung zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft mit Mitteln aus dem Sachsenfonds beschlossen. Die Rechtsverordnung ist Grundlage für die Verwendung der kommunalen Mittel aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes, die in den dafür eingerichteten Sachsenfonds fließen. Von rund 4,83 Milliarden Euro, die Sachsen für den Zeitraum von zwölf Jahren (2025-2036) vom Bund erhält, stehen etwa 2,83 Milliarden Euro den Städten, Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung. Die Verordnung regelt Näheres zu den Voraussetzungen der Zuweisungen, zum Abrechnungsverfahren, zur Selbstbeteiligung der Kommunen sowie zu den Zuständigkeiten für die Bewilligung. Etwa 1,1 Milliarden Euro des kommunalen Anteils fließen über Förderprogramme des Landes in die Investitionsbereiche Kommunaler Straßenbau (rund 490 Millionen Euro), Kommunaler Schulhausbau (rund 490 Millionen Euro) und Kommunaler Krankenhausbau (rund 109 Millionen Euro). Im Ergebnis einer engen Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden ist für den Bereich kommunaler Straßenbau ein Budgetierungsverfahren vorgesehen. Demnach sind die Mittel für den Straßenbau zu 40 Prozent an die kreisfreien Städte und zu 60 Prozent an die Landkreise zu verteilen. Unter den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz werden die Fördermittel wiederum im Verhältnis 40:40:20 verteilt. Abweichend vom bisherigen Verfahren soll die anschließende Bewilligung auf Basis von Prioritätenlisten und darauf aufbauenden Einzelförderanträgen der Gemeinden und Landkreise erfolgen. Die Mittel für den kommunalen Schulhausbau sollen im Verhältnis 40 zu 60 zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum aufgeteilt werden. Dies wird außerhalb der Verordnung geregelt. Weitere rund 1,7 Milliarden Euro erhalten die Kommunen in Form von dreizehn Investitionsbudgets (drei Kreisfreie Städte und zehn Kreisgebiete). Diese Beträge können von den Gemeinden, Städten und Landkreisen für selbst ausgewählte Investitionsmaßnahmen verwendet werden. Die Mittel für die kommunalen Investitionsbudgets werden in drei Tranchen (2026-2028, 2029-2032, 2033-2036) zu je einem Drittel der Gesamtsumme bewilligt. Für die Höhe der Investitionsbudgets ist die Einwohnerzahl maßgeblich. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen geht der Freistaat in Vorfinanzierung, das heißt die Kommunen können jeweils die Mittel abrufen, die voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten zur Begleichung von Rechnungen benötigt werden. Der Freistaat übernimmt dann die Abrechnung gegenüber dem Bund. Die Regelungen der Rechtsverordnung leiten sich im Wesentlichen aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz des Bundes ab. Die Förderverfahren werden grundsätzlich digitalisiert umgesetzt und über das digitale Förderportal des Freistaates Sachsen abgewickelt. -
Polizeiliche Kriminalstatistik Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Autor: Thomas Geithner (tg) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 Eckpunkte der Kriminalitätsentwicklung (Anlage 1) 1. Allgemeinkriminalität Im Jahr 2025 wurden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 9.593 Straftaten der Allgemeinkriminalität polizeilich registriert (2024: 10.277). Die Aufklärungsquote stieg auf 62,7 Prozent (2024: 61,4 Prozent). Polizeipräsident Lutz Rodig (62): »Die Entwicklung der Kriminalität im Landkreis zeigt ein differenziertes Bild: Insgesamt sind die Fallzahlen spürbar zurückgegangen. Das spricht für die Arbeit der Polizei, aber auch für präventive Maßnahmen und eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen. Gleichzeitig sehen wir, dass bestimmte Deliktsbereiche, wie die Gewaltkriminalität, an Intensität gewinnen und die Schadenssummen steigen. Kriminalität wird damit zumindest folgenschwerer und komplexer. Genau hier setzen wir an: Wir werden unsere Analysefähigkeit weiter stärken und noch gezielter dort eingreifen, wo sich Risiken verdichten.« Im Jahr 2025 wurden 4.741 Tatverdächtige ermittelt, davon waren 79,3 Prozent männlichen und 20,7 Prozent weiblichen Geschlechts. Bei 77,2 Prozent der Tatverdächtigen handelt es sich um Erwachsene (2024: 77,3 Prozent). Heranwachsende hatten mit 6,9 Prozent einen im Vergleich zu 2024 (6,7 Prozent) fast unveränderten Anteil an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen. Der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger blieb mit 10,8 Prozent tendenziell gleich (2024: 10,7 Prozent). Der Anteil von Kindern als Tatverdächtige sank im Jahr 2025 auf 5,1 Prozent (2024: 5,3 Prozent). Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen ermittelten Tatverdächtigen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) stieg von 27,4 Prozent im Jahr 2024 auf 31,3 Prozent im Jahr 2025. Überproportional hoch lag deren Anteil im Jahr 2025 bei räuberischen Diebstählen (62,5 Prozent) und Diebstahlsdelikten unter erschwerenden Umständen in/aus Geschäften/Kiosken (67,6 Prozent). Die Zahl der Opfer von Straftaten im Jahr 2025 stieg gegenüber dem Vorjahr auf 2.547 (2024: 2.403). 58,8 Prozent der Opfer (1.498) waren männlichen und 41,2 Prozent (1.049) weiblichen Geschlechts. Beim überwiegenden Teil der Opfer handelte es sich um Erwachsene (1.781). Von den 766 nichterwachsenen Opfern waren 307 Kinder, 289 Jugendliche und 170 Heranwachsende. 191 Opfer einer Straftat waren 60 Jahre oder älter. Der durch Kriminalität verursachte finanzielle Schaden stieg 2025 um 33,5 Prozent auf rund 13,8 Millionen Euro (2024: 9,2 Millionen Euro) an. Der größte Anteil entfällt im Jahr 2025 mit ca. 5,5 Millionen auf Insolvenzverschleppungen (2024: 1,4 Millionen Euro), gefolgt von Diebstahlsdelikten unter erschwerenden Umständen mit ca. 2,8 Millionen Euro (2024: 3,7 Millionen Euro) und Betrugsdelikten mit 2,4 Millionen Euro (2024: 2,8 Millionen Euro). 2. Ausländerrechtliche Verstöße Auch die Anzahl ausländerrechtlicher Verstöße ist im Jahr 2025 erheblich zurückgegangen; von 7.800 Fällen im Jahr 2024 auf 3.018 Fälle im vergangenen Jahr. Lutz Rodig: »Das zeigt die Wirksamkeit der wiedereingeführten Grenzkontrollen und unserer erhöhten Präsenz im grenznahen Raum.« Ausgewählte Phänomen- bzw. Deliktsbereiche Gewaltkriminalität Die Zahl der Gewaltstraftaten ist im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen; auf 359 Fälle (2024: 283). Weitere Informationen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität können der Anlage 2 entnommen werden. Lutz Rodig: »Den Anstieg der Gewaltkriminalität nehmen wir ernst. Wir beobachten insbesondere eine zunehmende Eskalationsbereitschaft bei Konflikten, die schneller in körperliche Auseinandersetzungen münden. Ursachen sehen wir unter anderem in gesellschaftlichen Spannungen, sinkenden Hemmschwellen und einem veränderten Konfliktverhalten. Dem begegnen wir mit verstärkter Präsenz an bekannten Brennpunkten, konsequenter Strafverfolgung und dem Ausbau von Präventionsangeboten – insbesondere in Zusammenarbeit mit Schulen und sozialen Trägern.« 74,9 Prozent aller registrierten Gewaltdelikte im Jahr 2025 waren gefährliche und schwere Körperverletzungen. Dahinter stehen 269 Straftaten (2024: 213). Einen leichten Anstieg gab es auch bei den Raubstraftaten. So wurden 2025 insgesamt 54 Raubstraftaten (2024: 51) registriert. Weitere Informationen zur Entwicklung der Raubstraftaten können der Anlage 3 entnommen werden. Im Jahr 2025 wurden sieben Tötungsdelikte (2024: 3) sowie 28 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Übergriffe im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge (2024: 16) registriert. Im Bereich der Gewaltkriminalität wurden insgesamt 413 Tatverdächtige ermittelt, was einer Aufklärungsquote von 90,5 Prozent entspricht (2024: 86,2 Prozent). Bei 133 Tatverdächtigen (2024: 97) handelt es sich um Nichtdeutsche. Dies entspricht einem Anteil von 32,2 Prozent (2024: 31,1 Prozent) an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich. Jugendkriminalität Im Jahr 2025 wurden 1.309 Fälle der Jugendkriminalität polizeilich bekannt. Dies entspricht etwa dem Niveau des Jahres 2024 (1.280 Fälle). Mehr Jugendstraftaten gab es insbesondere bei einfachen Körperverletzungen (2025: 169; 2024: 144), gefährlichen Körperverletzungen (2025: 99; 2024: 62) sowie bei Beleidigungen (2025: 58; 2024: 42) und Bedrohungen (2025: 81; 2024: 66). Einen deutlichen Rückgang gab es innerhalb der Jugendkriminalität bei Rauschgiftdelikten (-51,2 Prozent) und Sachbeschädigungen (-14,7 Prozent). Lutz Rodig: »Die Entwicklung bei der Jugendkriminalität zeigt, dass wir es verstärkt mit Konflikt- und Gewaltdelikten zu tun haben. Häufig spielen Gruppendynamiken, soziale Medien und mangelnde Konfliktlösungskompetenzen eine Rolle. Unser Ansatz ist hier ganzheitlich: Wir reagieren konsequent auf Straftaten und investieren in Prävention – digital und vor Ort. Die enge Kooperation mit Schulen sowie die frühzeitige Ansprache gefährdeter Jugendlicher sind entscheidend, um kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.« Weitere Informationen zur Entwicklung der Jugendkriminalität können der Anlage 4 entnommen werden. Eigentumskriminalität Im Jahr 2025 wurden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 2.462 Diebstahlsdelikte (2024: 2.962) registriert. Die Aufklärungsquote ist auf 41,2 Prozent gestiegen (2024: 35,4 Prozent). Weitere Informationen zur Entwicklung der Diebstahlsdelikte können Anlage 5 entnommen werden. Im Jahr 2025 konnten insgesamt 808 Tatverdächtige ermittelt werden (2024: 852) Schwerpunkte im Bereich der Eigentumskriminalität sind nach wie vor die Diebstähle in/aus Geschäften und Kiosken mit 576 Fällen (2024: 616) sowie Ladendiebstähle mit 434 Fällen (2024: 469). Im Jahr 2025 wurden 65 Fälle des Diebstahls von Kraftfahrzeugen, einschließlich des unbefugten Gebrauchs registriert (2024: 68). 21 Fälle konnten aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 32,3 Prozent entspricht. Im Jahr 2025 wurden 156 Diebstähle in/aus Wohnungen erfasst. Das entspricht einem Rückgang von 26,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 213). Bei rund der Hälfte dieser Fälle (65) handelte es sich um Wohnungseinbrüche (2024: 113). In 28 Fällen lag ein Tageswohnungseinbruch mit einer Tatzeit zwischen 6 Uhr und 21 Uhr vor (2024: 58). Um 48,3 Prozent sanken die Diebstähle in/aus Boden/Kellern/Waschküchen; von 259 Fällen im Jahr 2024 auf 134 Fälle im Jahr 2025. Rauschgiftkriminalität Im Jahr 2025 sank die Rauschgiftkriminalität weiter auf 307 Fälle (2024: 364) und stellt damit den niedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre dar. Weitere Informationen zur Entwicklung der Rauschgiftkriminalität können der Anlage 6 entnommen werden. Lutz Rodig: »Die Rückgänge in der Statistik spiegeln nicht zwangsläufig eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheitslage wider, sondern sind vor allem Ausdruck gesetzlicher Anpassungen in Form des Konsumcannabisgesetzes. Für uns bedeutet das, noch genauer hinzuschauen, Entwicklungen differenziert zu bewerten und unsere Maßnahmen entsprechend anzupassen.« Die Aufklärungsquote bei der Rauschgiftkriminalität betrug 97,4 Prozent (2024: 96,4 Prozent). Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen lag bei 288 (2024: 351). Es wurden insgesamt 257 männliche (2024: 289) und 31 weibliche Tatverdächtige (2024: 62) ermittelt. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg gegenüber dem Vorjahr auf 48,3 Prozent an (2024: 34,8 Prozent). Die Zahl der allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsumentendelikte) sank deutlich auf nunmehr 116 Straftaten (2024: 235). Hinzu kommen 142 Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz. Die meisten Rauschgiftdelikte wurden, wie in den zurückliegenden Jahren, im Zusammenhang mit Cannabis und dessen Zubereitung registriert (2025: 142; 2024: 184). Delikte im Zusammenhang mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) wurden in 70 Fällen polizeilich bekannt (2024: 74). Vermögens- und Fälschungsdelikte Die Anzahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte ging im vergangenen Jahr leicht zurück; auf 1.766 Straftaten (2024: 1.797). Die Aufklärungsquote lag bei 61,3 Prozent (2024: 71,4 Prozent). Insgesamt konnten 993 Tatverdächtige ermittelt werden, davon waren 40,2 Prozent nichtdeutsche Tatverdächtige (2024: 38,7 Prozent). Beim Betrug stiegen die Fallzahlen leicht an; auf 1.201 Fälle (2024: 1.187). Cybercrime Die Zahl der Cybercrimestraftaten ist im zurückliegenden Jahr um 44 Straftaten bzw. 37,9 Prozent auf 160 Straftaten angestiegen (2024: 116 Straftaten). Bei einer Aufklärungsquote von 32,5 Prozent (2024: 54,3 Prozent) wurden insgesamt 48 Tatverdächtige (2024: 53) ermittelt. 122 Fälle aller im Jahr 2025 registrierten Cybercrimestraftaten waren Computerbetrug (2024: 94); in 25 Fällen kam es zu Ausspähen oder Abfangen von Daten bzw. Datenhehlerei (2024: 14). Lutz Rodig: »Der deutliche Anstieg im Bereich Cybercrime zeigt, dass sich Kriminalität zunehmend in den digitalen Raum verlagert. Täter agieren hier oft anonym, international und technisch versiert, was die Aufklärung erschwert. Gleichzeitig nutzen sie gezielt Unsicherheiten und mangelndes Wissen aus. Deshalb investieren wir verstärkt in die Spezialisierung unserer Ermittler und setzen auf die Aufklärung der Bevölkerung. Prävention ist hier ein entscheidender Schlüssel – etwa durch Sensibilisierung für Betrugsmaschen und den sicheren Umgang mit digitalen Daten.« Sachbeschädigung Die Anzahl der Sachbeschädigungen sank im Jahr 2025 auf 1.302 Fälle (2024: 1.411 Fälle). Die Aufklärungsquote lag bei 23,3 Prozent (2024: 27,9 Prozent). Gestiegen sind hingegen die Fallzahlen bei Graffiti als Sonderform der Sachbeschädigung; von 262 Fällen im Jahr 2024 auf 361 Fälle in 2025. Weitere Übersichten zur allgemeinen Kriminalitätsentwicklung können den Anlagen 7 und 8 entnommen werden. (tg)