Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Verantwortlich: Tom Erik Richter (tr), Therese Leverenz (tl) 52-Jähriger durch Ermittlungen in Untersuchungshaft Ort: Leipzig (Schönefeld-Ost), Schulzeweg Zeit: 19.06.2026, gegen 07:45 Uhr Durch Ermittlungen der Kriminalpolizei konnte am vorvergangenen Freitag ein Haftbefehl des Amtsgerichtes Leipzig gegen einen tatverdächtigen Einbrecher vollstreckt werden. Ersten Erkenntnissen nach war der 52-Jährige (deutsch) am 15. Mai in eine Wohnung im Leipziger Stadtteil Gohlis eingebrochen und hatte dort circa 1.000 Euro Bargeld, sowie andere Wertgegenstände entwendet. Aufgrund des dringenden Verdachtes, dass der 52-Jährige als Täter für den Einbruch in Frage kommt, wurde ein Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung und ein Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Gegenstände konnten während der Durchsuchung allerdings nicht gefunden werden. Der Tatverdächtige wurde festgenommen und in der Folge einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Leipzig vorgeführt, welcher einen Haftbefehl gegen ihn erließ. Der erst vor wenigen Monaten aus einer Justizvollzugsanstalt entlassene Mann, wurde im Anschluss an die Verhandlung wieder in eine solche eingeliefert. Die Ermittlungen wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls dauern an. (tr) Ladekabeldiebstahl - Tatverdächtiger gestellt Ort: Leipzig (Paunsdorf), Paunsdorfer Allee Zeit: 15.06.2026 bis 24.06.2026 Nach wiederholten Diebstählen von Ladekabeln auf dem Parkplatz des Paunsdorf-Centers, führte ein Polizeieinsatz des Polizeireviers Leipzig-Südost zur Festnahme eines Tatverdächtigen. Seit dem 15. Juni kam es zu insgesamt vier Diebstählen von Ladekabeln aus E-Ladesäulen auf dem Gelände des Einkaufszentrums. Hierbei entstanden massive Sachschäden an den Ladesäulen, die auf circa 18.000 Euro geschätzt werden. Der Wert der entwendeten Kabel ist hierbei auf einen niedrigen dreistelligen Betrag zu schätzen. In der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag konnten Beamte einen 40-Jährigen (deutsch) stellen. Der Mann hatte gegen 4:30 Uhr mehrfach den Versuch unternommen, Ladekabel von den Säulen zu entwenden. Durch eine Streifenbesatzung konnte der Mann in unmittelbarer Nähe zum Tatort festgestellt werden. Aufgrund von Erkenntnissen aus den vorherigen Straftaten wurde der 40-Jährige als Tatverdächtiger identifiziert. Zudem führte der Mann ein Werkzeug bei sich, um die Kabel von den Säulen zu trennen. Der 40-Jährige wurde nach Rücksprache mit der Leipziger Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und am Freitag einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Leipzig vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Tatverdächtige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls und gemeinschädlicher Sachbeschädigung dauern an. (tr) Brand auf Dreiseitenhof Ort: Bad Düben (Ortsteil Tiefensee), Löbnitzer Straße/Zum Auenblick Zeit: 28.06.2026, 04:25 Uhr Am frühen Sonntagmorgen brannte ein Nebengelass eines Dreiseitenhofes im Bad Dübener Ortsteil Tiefensee und verursachte so circa 60.000 Euro Sachschaden. Das Feuer brauch aus bislang noch ungeklärter Ursache im Inneren des Gebäudes aus und zerstörte dieses fast vollständig. Das Feuer griff außerdem auf ein angrenzendes Gebäude über und zerstörte bei diesem das Dach. Die Kameraden der Feuerwehren Bad Düben, Eilenburg, Schnaditz und Tiefensee löschten über mehrere Stunden den Brand. Ein 29-jähriger Feuerwehrmann erlitt durch Rauchgase leichte Verletzungen, welche in einem Krankenhaus behandelt wurden. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und bringt einen Brandursachenermittler zum Einsatz. (tr) Unfall mit sechs Verletzten Ort: Leipzig (Stötteritz), Holzhäuser Straße Zeit: 28.06.2026, 12:25 Uhr Auf der Holzhäuser Straße wurden am Sonntagmittag insgesamt sechs Menschen durch einen Verkehrsunfall verletzt. Der 36-jährige Fahrer eines Skoda Fabia war auf der Holzhäuser Straße in westliche Richtung unterwegs, als er auf Höhe der Hausnummer 123 zunächst von der Fahrbahn abkam und daraufhin mit zwei Fußgängerinnen (4, 26) zusammenstieß. Im Anschluss fuhr der Mann mit dem Skoda gegen einen geparkten Chevrolet, welcher dann gegen einen Smart und dieser gegen einen Suzuki geschoben wurde. Beide Fußgänger erlitten durch den Aufprall schwere Verletzungen. Der Skoda-Fahrer sowie seine drei männlichen Insassen (2, 9, 14) wurden leicht verletzt. Die Verletzten wurden in Krankenhäuser gebracht. Der Skoda und der Chevrolet mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wurde mit circa 22.500 Euro beziffert. Die Verkehrspolizei hat die Ermittlungen wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen. (tr) Auto im Gleisbett Ort: Leipzig (Zentrum-Südost), Windmühlenstraße Zeit: 29.06.2026, 02:05 Beamte des Polizeireviers Leipzig-Zentrum haben in der Nacht von Sonntag zu Montag einen Audi A3 im Gleisbett zwischen den Haltestellen Bayerischer Bahnhof und Härtelstraße festgestellt. Der Fahrer war alkoholisiert. Mutmaßlich war der Fahrer (46, spanisch) an der Haltestelle Bayerischer Bahnhof in das Gleisbett gefahren und war circa 200 Meter weit in diesem gefahren. Da die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer feststellten, führten diese einen Alkoholvortest durch, welcher einen Wert von 1,22 Promille ergab. Dementsprechend wurde der Fahrer auf ein Polizeirevier gebracht, wo ihm Blut durch einen Arzt abgenommen wurde. Das Fahrzeug wurde zuvor aus dem Gleisbett gehoben.  Der Führerschein des Tatverdächtigen wurde sichergestellt. Zudem wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt. (tr) Zeugenaufruf zum Verkehrsunfall mit drei Verletzten Ort: Regis-Breitingen, Ortsverbindungsstraße zw. Regis-Breitingen und S50 Zeit: 27.06.2026, gegen 16:40 Uhr In der Medieninformation 218|2026 berichtete die Polizeidirektion Leipzig über einen Verkehrsunfall eines Kleintransporters in Regis-Breitingen. In diesem Zusammenhang werden nun Zeuginnen und Zeugen gesucht, die Hinweise zu dem Verkehrsunfall oder dem Fahrverhalten geben können. Insbesondere werden Personen gesucht, die als Ersthelfer am Ort waren. Diese werden gebeten, sich an die Verkehrspolizeiinspektion Leipzig, Schongauerstraße 13, 04328 Leipzig, Tel. (0341) 255 - 2850 (tagsüber) sonst 255 – 2910, zu wenden. (tl)
  • Verbraucherschutzministerin Petra Köpping stellte heute bei der Emil Reimann GmbH in Dresden den Verbraucherbericht »Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2024 und 2025« vor. In den vergangenen beiden Jahren wurden vom sächsischen Kontrollpersonal insgesamt mehr als 77.600 Kontrollen bei Lebensmittelunternehmern, sowie 1.480 Kontrollen im Bereich Futtermittel durchgeführt. Bei 5 Prozent der kontrollierten Lebensmittelbetriebe und 12 Prozent der kontrollierten Futtermittelbetriebe wurden »Verstöße« gegen geltendes Recht festgestellt, d.h. es wurden durch das Kontrollpersonal erhebliche Mängel erkannt, die durch amtliche Maßnahmen beseitigt oder geahndet wurden. Hinzu kamen über 40.000 amtlich entnommene Lebensmittel- und Futtermittelproben. Wie in den vergangenen Jahren auch, wurde ca. jede 6. Lebensmittelprobe sowie. ca. jede 10. Futtermittelprobe beanstandet. Ursächlich waren weit überwiegend Kennzeichnungsmängel, gefolgt von mikrobiologischen Kontaminationen. Verbraucherschutzministerin Köpping: »Die Zahlen zeigen deutlich, dass auch in den Jahren 2024 und 2025 die Sicherheit der in Sachsen erhältlichen Lebens- und Futtermittel auf einem sehr guten Niveau lag und die hier ansässigen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer ihrer Verantwortung nachgekommen sind. In der sächsischen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung orientieren wir uns bei Kontrollen und Probenahmen stets auch an aktuellen Geschehnissen und Herausforderungen, um den aktiven Verbraucherschutz weiter voran zu bringen. Regelmäßig werden spezielle Landesüberwachungsprogramme zu Fragestellungen und Themen von besonderer Relevanz durchgeführt. Auch wird das Methodenspektrum der Landesuntersuchungsanstalt stetig erweitert.« So wurde beispielsweise in den vergangenen beiden Jahren die Ganzgenomsequenzierung erfolgreich etabliert. Dabei handelt es sich um eine molekularbiologische Methode zur Untersuchung von Bakterien, die lebensmittelbedingte Erkrankungen auslösen können. Die gewonnen Erkenntnisse helfen bei der schnelleren Aufklärung von Erkrankungsgeschehen und sollen künftig präventiv der Vermeidung eben dieser dienen. Die Verbraucherbroschüre verrät, wie das funktioniert und gibt spannende Einblicke, was moderne Technik und wissenschaftliches Know-how leisten können. Der Jahresbericht 2024 und 2025 informiert zudem über die tägliche Arbeit des sächsischen Kontroll- und Untersuchungspersonals. Neben einer detaillierten Statistik und Berichten zu einzelnen als gesundheitsschädlich erkannten Lebensmitteln sowie anderen Produkten werden aktuelle Themen der vergangenen beiden Jahre verbrauchernah dargestellt. So wird zum Beispiel vom gehäuften Auftreten von Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem RASFF zur Kontamination von Säuglingsnahrung mit dem bakteriellen Toxin Cereulid berichtet. Zudem erfahren Eltern und Großeltern, welche Gefahr der Verzehr des beliebten Sommertrends Slusheis für Kleinkinder bringen kann oder Sportler und gesundheitsbewusste Personen, welche Versprechen Proteinpulver und Nahrungsergänzungsmittel halten können und wo Skepsis erlaubt ist. Tierbesitzer werden über das so genannte »Werwolf-Syndrom« aufgeklärt. Staatsministerin Köpping abschließend: »Was auf unseren Tellern und in den Futtertrögen unserer Tiere landet, muss sicher sein – darauf müssen sich alle verlassen können. Dass das gelingen kann, ist vor allem den Kolleginnen und Kollegen der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zu verdanken. Ihr täglicher Einsatz sorgt für Vertrauen und hilft, unsere Gesundheit zu schützen.« Weitere Informationen: Den Bericht »Amtliche Lebensmittel und Futtermittelüberwachung 2024 und 2025« finden Sie hier: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/50456
  • »Wir sorgen mit für einen sicheren Flug in den Urlaub«, so der Präsident der Landesdirektion, Béla Bélafi zum Start der Sommerferien in Sachsen. Während der Ferienzeit (4. Juli bis 14. August 2026) sind es vor allem Familien, die von den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle in den Urlaub starten. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) sorgt als Luftaufsichtsbehörde gemeinsam mit anderen Behörden und Institutionen für die Verkehrssicherheit. Zwei Mitarbeiter sind unmittelbar am Flughafen Leipzig/Halle und ein weiterer Mitarbeiter am Flughafen Dresden stationiert. »Unser Team ist direkt vor Ort im Einsatz. Es kontrolliert die Flugzeuge, die Start- und Landebahnen, die Geländesicherheit und überwacht Baustellen, die z. B. durch zu hohe Kräne den Flugverkehr stören könnten«, so Bélafi, der auf diese verantwortungsvolle und vielseitige Aufgabe hinwies. »Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LDS arbeiten im Hintergrund für einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Flugverkehrs.« Bélafi verwies zudem darauf, dass die Aufgabe der Flugsicherung nur durch die gute Zusammenarbeit mit anderen Behörden funktioniert. Hierzu gehören das Luftfahrt Bundesamt, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, die Deutsche Flugsicherung und die örtlichen Polizeidienststellen sowie die Luftfahrtbehörden der anderen Bundesländer. Aufgaben der Luftaufsicht: * Kontrolle von Flugzeugen auf Betriebssicherheit, sowie der Lizenzen des Luftfahrtpersonals und der Flugvorbereitung. * Prüfung der Ausstattung und des Zustandes der Flughäfen, einschließlich ihrer Sicherheitseinrichtungen durch: ** Kontrolle der Beschilderungen, Befeuerungen und Markierungen auf dem Flughafengelände. ** Kontrolle des baulichen Zustandes der Start- und Landebahnen. Die Landebahn in Dresden misst 2.850 Meter. Der Flughafen Leipzig/Halle verfügt über zwei Start- und Landebahnen mit einer Länge von jeweils 3.600 Metern. ** Kontrolle der Zäune um den Flughafen. ** Kontrolle aller anderen Flugbetriebsflächen. * Überwachung des Nachtflugverbotes, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Ahndung von Verstößen. * Prüfung von Baustellen außerhalb des Flughafens, ob Kräne oder Baufahrzeuge als temporäre Hindernisse den Flugbetrieb gefährden oder die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen beeinträchtigen.
  • Noch bis einschließlich 15. Juli 2026 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027 möglich. Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben: Prämiert werden vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert. In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas findet am 21. April 2027 in Berlin statt. Die maßgeschneiderte Digitalisierung von Sicherheitsprozessen im Bausektor, eine wegweisende Sicherheitslösung für die Arbeit an Überlandleitungen, ein vorbildliches Modell für nachhaltig verankerten Arbeitsschutz in der Pflege – Maßnahmen wie diese sind in der Vergangenheit mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet worden. Unternehmen aller Größen und Branchen, aber auch Einzelpersonen haben überzeugende Konzepte realisiert, um sich und ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Ziel ist es auch in diesem Jahr wieder, Ideen zu finden, die helfen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Eine Teilnahme lohnt sich. Die vorgestellten Konzepte sind inspirierend und im Idealfall für möglichst viele Unternehmen adaptierbar. Prämiert werden vier vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen: – in der Kategorie »Strategisch«: weitreichende Managementlösungen – in der Kategorie »Betrieblich«: kreative, innovative Lösungen auf Betriebsebene – in der Kategorie »Kulturell«: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen – in der Kategorie »Persönlich«: Maßnahmen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der einzelnen Beschäftigten betreffen Die Einreichungen werden von einer unabhängigen Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft geprüft, zwölf Konzepte werden für eine Auszeichnung nominiert. Am 21. April 2027 wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis in einem festlichen Rahmen in Berlin verliehen. Erst dort erfolgt die Bekanntgabe der vier Gewinnerinnen und Gewinner. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Plattform zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Der DASP ist ein Ausdruck der Wertschätzung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Link zur Website: www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de Pressekontakte: Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) Susanne Bühler, Tel. 030/51548-4543, E-Mail: buehler.susanne@baua.bund.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Pressestelle, Tel.: 030/18 527 21 90, E-Mail: presse@bmas.bund.de Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Pressestelle, Tel.: 0351/564-80600, E-Mail: presse@smwa.sachsen.de Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle, Tel.: 030/13001-1414, E-Mail: presse@dguv.de Wettbewerbsbüro Deutscher Arbeitsschutzpreis c/o 3c Creative Communication Concepts GmbH Andreas Chulia Destouchesstraße 68 80796 München Tel.: +49/89/322 993-76 E-Mail: info@deutscher-arbeitsschutzpreis.de
  • Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet im Verfahrenskomplex um movie2k die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe gegen einen 44 jährigen Immobilienmakler aus Berlin ein. In diesem Zusammenhang wird erstmalig eine gerichtlich angeordnete Einziehung eines Millionenbetrages aus Taterlösen von movie2k betrieben. Das Amtsgericht Leipzig – Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen – verurteilte am 28. April 2026 den Schulfreund eines Mitbetreibers von movie2k wegen Geldwäsche in 33 Fällen zwischen 2013 und 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2.511.922,91 Euro angeordnet. Das 116 Seiten umfassende Urteil ist rechtskräftig. Nach den gerichtlichen Feststellungen auf Grundlage der Ermittlungen der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsens bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen (INES) war der Verurteilte im Auftrag des bereits rechtskräftig verurteilten Mitbetreibers von movie2k für das verschleierte Inverkehrbringen von dessen persönlichen Taterlösen ab dem Jahr 2010 zuständig. Am Betrieb von movie2k war er nicht beteiligt. Der Immobilienmakler setzte die Taterlöse seines Schulfreundes aus den strafbaren Urheberrechtsverletzungen verdeckt für Finanzinvestitionen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zur anwaltlichen Abmahnung von sogenannten »Raubkopierern« ein. Zudem erwarb er mit den Taterlösen über von ihm kontrollierte Gesellschaften Immobilien in Görlitz und Taucha (Sachsen), in Dahlewitz und Birkenwerder (Brandenburg), in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) und in Hameln (Niedersachsen). Er wollte damit gewerbsmäßig Folgegewinne erzielen sowie Zwischenfinanzierungen für seine eigene Unternehmensgruppe sicherstellen. Während des Ermittlungsverfahrens wurde der Verurteilte am 14. November 2019 festgenommen und befand sich bis zum 5. August 2020 in Untersuchungshaft. Die 302 Seiten umfassende Anklage hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 18. Januar 2023 erhoben. Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens muss die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden den gerichtlich angeordneten Wertersatzbetrag zunächst einziehen und dann über die Verteilung an potentielle Geschädigte entscheiden. Zum Hintergrund: Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES - Unterabteilung Besondere Verfahren - gehören mehrere Staatsanwälte, Rechtspfleger, eine Wirtschaftsreferentin, eine Steuerfahnderin und das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen. In einem weiteren bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 14. März 2023 einen der beiden Hauptbetreiber von movie2k (den Programmierer) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde der Hauptfinanzagent von movie2k wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren gegen den anderen Hauptbetreiber von movie2k ist derzeit noch vor dem Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – anhängig. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zum movie2k-Komplex bereits Medieninformationen am 4. August 2020, am 30. Januar 2024, am 17. April 2024 und am 16. Juli 2024 veröffentlicht.