Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Landkreis Mittelsachsen Tatverdächtiger zu Garteneinbrüchen ermittelt Zeit: Dezember 2023 bis Mai 2025 Ort: Freiberg (4051) Das Polizeirevier Freiberg ermittelte zu mehreren Garteneinbrüchen im Osten Freibergs einen 24-jährigen Tatverdächtigen. Dem deutschen Staatsangehörigen werden 19 Taten zugeordnet, die sich überwiegend zwischen Januar und Mai 2025 zugetragen haben. Auch fünf Einbrüche vom Dezember 2023 und einer vom September 2024 fallen darunter und werden ihm zur Last gelegt. Betroffen waren vier Kleingartenanlagen an den Straßen Hammerberg, Am Ostbahnhof, Frauensteiner Straße sowie Peter-Schmohl-Straße. Zum Teil waren bei den einzelnen Taten gleich mehrere Lauben aufgebrochen worden. Ein Eindringen war in gut drei Dutzend Lauben gelungen, bei einigen weiteren war es beim Versuch geblieben. Der Mann war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Einbrüche wohnungslos und hatte es insbesondere auf Werkzeuge, Elektronikartikel und Lebensmittel abgesehen. Der Gesamtsachschaden der 19 Fälle beläuft sich auf knapp 17.000 Euro, der Stehlschaden auf insgesamt etwa 2.500 Euro. Die Polizeidirektion Chemnitz hatte beispielsweise in den Medieninformationen Nr. 29 vom 20. Januar 2025 (https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1083915) und Nr. 98 vom 6. März 2025 (https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1085150) über derartige Garteneinbrüche berichtet. Im erstgenannten Fall hatte sich im Zuge der Ermittlungen herausgestellt, dass aus den Lauben in der Straße Hammerberg alkoholische als auch alkoholfreie Getränke und Nahrungsmittel im Gesamtwert von etwa 40 Euro gestohlen wurden. Der entstandene Sachschaden hingegen summierte sich schlussendlich auf reichlich 1.200 Euro. Bei dem anderen beschriebenen Fall im März in der Peter-Schmohl-Straße ergab sich folgende Bilanz: insgesamt gut 1.600 Euro Sachschaden und rund 170 Euro Diebstahlschaden. Mitgenommen hatte der Täter hier u.a. eine Zange, einen Schraubendreher, ein Kofferradio, eine Taschenlampe, Lebensmittel und Kaffee. Der 24-Jährige hat sich im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung zu den Vorwürfen eingelassen und sich geständig gezeigt. Demnach nutzte er die Beute zum Eigenverbrauch, als Tatmittel für weitere Einbrüche oder um sie gewinnbringend zu veräußern. An Tatorten gesicherte Spuren hatten den Tatverdacht gegen den 24-Jährigen erhärtetet. In einigen der Fälle stehen die Spurengutachten allerdings noch aus. Die Strafverfahren sind inzwischen zunächst an die Chemnitzer Staatsanwaltschaft, die bislang keinen Haftantrag gestellt hat, zur weiteren Entscheidung abgegeben worden. (ds)
  • Mehr als zwei Millionen Sachsen können ihren Wohnsitz seit September 2025 ohne Wartezeiten und Behördengänge bequem online ummelden. Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist damit erfolgreich angelaufen und entlastet sowohl Bürger als auch Verwaltungen. Aktuell bieten bereits 74 Städte und Gemeinden, darunter auch Leipzig, Dresden und Chemnitz, diesen Service an, sodass mehr als 53 Prozent der sächsischen Bevölkerung von der digitalen Lösung profitieren können. Die Ummeldung kann mit eWA nun digital, orts- und zeitunabhängig erfolgen. Innerhalb des nächsten halben Jahres soll die elektronische Wohnsitzanmeldung in allen sächsischen Kommunen verfügbar sein. Das Land und der Zweckverband KISA unterstützen die Städte und Gemeinden dabei mit zentralen IT-Diensten, Schulungen und Sprechstunden. Hintergrund Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein »Einer für Alle«-Dienst, der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt wurde. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen bundesweit einheitlich und nutzerfreundlich digital bereitzustellen. Ob der eigene Wohnort den Online-Dienst bereits anbietet, lässt sich auf der Webseite wohnsitzanmeldung.gov.de prüfen.
  • Die Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, begrüßt die heutige Baufreigabe für die B 169 zwischen Salbitz und der B 6 durch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: »Mit der Baufreigabe für den dritten Bauabschnitt der B 169 zwischen Salbitz und der B 6 setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal, und dafür bin ich dankbar. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur bestimmt maßgeblich den Puls unseres Freistaates – sie sichert die Mobilität der Menschen in Stadt und Land und damit unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der neue Abschnitt der B 6 wird den Verkehrsfluss im Zuge des Industriebogens zwischen Riesa und dem Autobahnnetz deutlich verbessern. Aber auch für die Bürgerinnen und Bürger kommt ein gutes Signal: Denn die Verkehrswege in der Region um Riesa werden entlastet, Lärm und Stau werden sich erheblich reduzieren. Ich danke insbesondere meinem Kollegen, Herrn Bundesminister Patrick Schnieder, der die dringend erwarteten Haushaltsmittel für alle noch ausstehenden Bauleistungen in diesem Projekt unmittelbar nach der Entscheidung für den Bundeshaushalt 2026 bereitstellen ließ. Damit kann das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nunmehr weitere Ausschreibungsverfahren für die Baudurchführung vorbereiten. Es ist entscheidend, dass der Bund ein zuverlässiger Partner der Länder bleibt. Es wäre wichtig, wenn der Bund auch künftig die notwendigen Mittel für die Straßeninfrastruktur in Sachsen bereitstellt.«
  • Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat der Gemeinde Lohmen als Antragstellerin und dem Freistaat Sachsen als Antragsgegner die schriftlichen Urteilsgründe im Normenkontrollverfahren zur Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz zugestellt. Der 4. Senat hat mit Urteil vom 28. August 2025 festgestellt, dass die Verordnung des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz in ihren wesentlichen Teilen mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Hauptkritik der Antragstellerin war, dass es sich bei dem Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz schon nicht um ein großräumiges Gebiet im Sinne von § 17 des Sächsischen Naturschutzgesetzes in der im Jahr 2003 anwendbaren Fassung handele. Vor allem aber sei das Gebiet in den vergangenen Jahrhunderten in einer Weise menschlichen Einflüssen ausgesetzt gewesen, die die Ausweisung eines Nationalparks ausschließe. Diesen Einwänden ist der Senat nicht gefolgt. Der Nationalpark werde auf einem hinreichend großräumigen Gebiet ausgewiesen. Hierfür sei zu berücksichtigen, dass der Nationalpark nicht durch die Größe seiner Fläche geprägt sei, sondern durch besondere geomorphologische Formen, die die Ausweisung eines mit ca. 9.350 ha vergleichsweise kleinen Gebiets rechtfertigten. Das Gebiet weise auch einen hinreichenden Grad an Naturnähe auf. Zwar träfen die Einwände der Antragstellerin zu, wonach sich der Wald nicht in einem unbeeinflussten Zustand befinde. Insbesondere dominierten in weiten Teilen Fichtenbestände, die nicht der natürlichen Vegetation des Gebiets entsprächen. Allerdings sei, so der Senat, der Schutzgrund für den Nationalpark Sächsische Schweiz weniger die Waldausstattung als vielmehr die in Europa einzigartige, komplex ausgestattete Erosionslandschaft, die ein außergewöhnliches Beispiel für die geologische Formung der Erdoberfläche darstelle. Diese Landschaftsteile befänden sich in einem naturnahen Zustand, sie seien daher schutzwürdig. Auch die Zweifel der Antragstellerin an der Schutzwürdigkeit des Bastei- und des Liliensteinareals seien unbegründet. Bei der Bastei handele es sich zwar um ein touristisch geprägtes Gebiet. Allerdings sei diese Prägung auch vor dem Hintergrund noch hinnehmbar, dass das Naturerlebnis im Nationalpark auch Personen zu ermöglichen sei, die sich die Schönheit der Sächsischen Schweiz nicht durch Wanderungen und Aufstiege erschließen könnten. Im Übrigen prägten die markanten Felsformationen der Bastei die nähere und weitere Umgebung. Bei dem Lilienstein handele es sich um den einzigen Tafelberg auf der rechten Elbseite, der weite Teile der Landschaft und die Sichtbeziehungen beidseits der Elbe präge. Er habe wegen seiner Eigenart und Schönheit und als eines der Wahrzeichen der Sächsischen Schweiz überragende Bedeutung. Schutzwürdig sei im Wesentlichen auch das Gebiet des den Nationalpark umgebenden Landschaftsschutzgebiets Sächsische Schweiz. Der Normenkontrollantrag hatte dennoch in einem kleinen Umfang Erfolg. So seien die Bestimmungen über die Ausweisung des Nationalparks als Natura 2000-Gebiet, eines Europäischen Schutzgebiets, aus formalen Gründen rechtswidrig. Der Antragsgegner habe es unter Verstoß gegen Artikel 75 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Verfassung unterlassen, die Rechtsgrundlage der Ausweisung anzugeben. Auch seien einige in das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz und in den Nationalpark nur teilweise einbezogene Flurstücke nicht hinreichend genau abgegrenzt, sodass nicht klar sei, wo genau die Grenze des Schutzgebiets verlaufe. Die Verordnung sei unwirksam, soweit sie sich auf diese Flurstücke beziehe. Außerdem sei die Einbeziehung des ehemaligen Uranabbaubetriebs Wismut in Leupoldishain in das Landschaftsschutzgebiet rechtswidrig. Bei diesem Betriebsgrundstück handele es sich nicht um einen schutzwürdigen Landschaftsteil. Er präge die Umgebung vielmehr auch noch in Zukunft in einer negativen Weise. Schließlich seien auch Verbotstatbestände unwirksam, die den Luftverkehr über dem Nationalpark und dem Landschaftsschutzgebiet beschränkten. Für derartige Regelungen sei allein der Bund zuständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen. Hiergegen kann binnen einen Monats die Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das Urteil ist in der Entscheidungsdatenbank des Oberverwaltungsgerichts eingestellt und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23C38.pdf SächsOVG, Urt. v. 28. August 2025 - 4 C 38/23 -
  • Dresden (2. Dezember 2025) – Ab Januar 2026 wird die elektronische Akte (E-Akte) in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats Sachsen eingeführt sein. Die sächsische Justiz steht vor der Herausforderung, auch in Zukunft leistungsfähig und bürgernah zu bleiben. Dies ist besonders vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Gerichts- und Ermittlungsverfahren sowie des Generationenwandels von zentraler Bedeutung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt das Staatsministerium der Justiz auf eine konsequente Digitalisierung. Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen. Durch die Einführung der E-Akte und den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen wir effiziente, moderne und bürgernahe Lösungen. Damit verbessern wir nicht nur unsere Arbeitsprozesse, sondern auch die Qualität und Zugänglichkeit der Justiz für die Menschen in Sachsen. Zugleich bedeutet der Digitalisierungsprozess für unsere Mitarbeiter derzeit aber auch eine Mehrbelastung und Verzögerungen in den Arbeitsabläufen. Ich möchte daher allen Beschäftigten in der Justiz ausdrücklich für ihren bisherigen Einsatz danken, da ihnen die Digitalisierung im Arbeitsalltag viel abverlangt. Letztlich bleibt die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Sachsen jedoch ein entscheidender und wichtiger Grundstein für den digitalen Rechtsstaat von morgen.« 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten Ab kommendem Jahr ist in der Justiz die flächendeckende Arbeit mit der digitalen Akte möglich, die ein entscheidender Grundstein für die weiteren Digitalisierungsetappen, wie z. B. die Einführung von KI-Anwendungen in der Justiz, ist. Bislang wurden über 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten in Sachsen angelegt. Damit wird perspektivisch eine effizientere Bearbeitung von Verfahren möglich. Mittlerweile werden monatlich bereits fast 300.000 elektronische Anträge und Klageschriften in der sächsischen Justiz eingereicht. 3.000 Onlineverhandlungen Dank einer umfassenden technischen Ausstattung der sächsischen Gerichte sind allein im Jahr 2024 rund 3.000 Onlineverhandlungen durchgeführt worden. Damit können Beteiligte unabhängig von ihrem Standort zugeschaltet werden, was Anreisezeiten und Kosten spart und für mehr Bürgernähe der Justiz sorgt. Bereits jetzt sind alle sächsischen Gerichte mit den notwendigen Videokonferenzanlagen ausgestattet, insgesamt 182 mobile Anlagen stehen zur Verfügung. Onlineverhandlungen verbessern die Effizienz und sorgen gleichzeitig für nutzerfreundliche Zugänge zur Justiz, ohne die Grundsätze der Öffentlichkeit und des fairen Verfahrens zu gefährden. 1.312 Behandlungen via Telearzt im Justizvollzug Die Einführung der Telemedizin im Justizvollzug ist ein weiteres erfolgreiches Digitalisierungsprojekt. Seit Januar 2023 wird die Telemedizin in den sächsischen Justizvollzugsanstalten erprobt und seit Sommer 2025 wurde die Telemedizin in allen Justizvollzugsanstalten eingeführt. Bis Ende August 2025 wurden bereits 1.312 Behandlungen über den Telearzt durchgeführt. Diese digitale Lösung ermöglicht eine schnelle und effiziente medizinische Versorgung, indem ärztliche Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden. So können Gefangene in einer Vielzahl von medizinischen Bereichen behandelt werden, ohne die Justizvollzugsanstalten zu verlassen – ein großer Vorteil sowohl für die Gefangenen als auch für das Personal. IT-Forensik in der Strafverfolgung Die sächsischen Staatsanwaltschaften setzen bereits KI-gestützte Softwarelösungen zur Datenanalyse ein, um große Datenmengen schnell auszuwerten. Neue Software wie »MoNA« verspricht zudem besonders im Bereich der Organisierten Kriminalität enorme Vorteile. Bei »MoNA« handelt es sich um eine Plattform zur Analyse mobiler Kommunikation. Diese Software stellt eine Eigenentwicklung der Hochschule Mittweida dar und wird seit Anfang 2025 bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Leipzig erprobt. Das Programm ist in der Lage, Chatverläufe aus beschlagnahmten Mobilfunkendgeräten über mehrere Geräte hinweg auf einmal zu analysieren, Sprachnachrichten automatisch zu transkribieren und fremdsprachige Nachrichten automatisch zu übersetzen. Mithilfe weiterer Software wie »Physical Analyzer« und des Moduls »Excire Forensics« können mittlerweile Bild- und Videodateien auf beschlagnahmten Datenträgern zielgerichtet und schnell analysiert werden. Ein Hauptanwendungsbereich ist hier die Entdeckung kinderpornografischer Inhalte. Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wurde nun eine KI-Strategie für die Justiz entwickelt, die auf ressourcenschonende, landesübergreifende Lösungen setzt. Das Potenzial von KI-Anwendungen liegt dabei nicht im Ersatz menschlicher Urteilskraft, sondern in der gezielten Unterstützung derjenigen, die Recht sprechen. »Die auf Sprachmodellen basierte KI ist eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft der Justiz«, so Justizministerin Geiert. »Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gerichtsakten schaffen wir die Grundlage für die schrittweise Erprobung von KI und ihre verantwortungsbewusste Einführung, um so die Justiz in Sachsen von morgen leistungsfähiger und bürgernah aufzustellen.« In Sachsen werden bereits verschiedene KI-Anwendungen erprobt. Zu den laufenden Projekten zählen die Automatisierung von Prozessen durch Robotic-Process-Automation (RPA) am Amtsgericht Bautzen, die Transkription von Sprache in Text im Rahmen des ASEL-Projektes und die Analyse von Asylakten mit dem KI-Tool »Akten-Durchdringungs-Assistent« (ADA) am Verwaltungsgericht Dresden. Ein Partner in der Entwicklung und Umsetzung von KI-Lösungen in der Justiz ist seit 2024 das Institut für Angewandte Informatik (InfAI) der Universität Leipzig. Digitalisierung der juristischen Ausbildung In der Referendarausbildung können seit dem Start des Pilotprojektes »E-Klausur« im Jahr 2021 die Klausuren im Rahmen der Ausbildung elektronisch angefertigt werden. Ab 2026 wird neben der digitalen Ableistung der schriftlichen Prüfungen zukünftig auch die digitale Korrektur der Klausuren möglich. Dieser Schritt wird den Prüfungsprozess schneller und effizienter machen – sowohl für den juristischen Nachwuchs als auch für die Prüferinnen und Prüfer. Voraussichtlich im Januar 2026 werden die zum 1. November 2025 neu eingestellten Referendarinnen und Referendare mit Dienstlaptops ausgestattet. Die Justizsekretär- und die Rechtspflegeranwärter wurden beginnend mit dem neuen Ausbildungsjahrgang im September ebenfalls mit mobilen Endgeräten (detachables) ausgestattet. Auch die künftigen Geschäftsstellen und Rechtspflegerinnen und -pfleger werden so von Anfang an mit den elektronischen Verfahren vertraut gemacht. Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Einführung der elektronischen Akte für die gesamte Justiz grundsätzlich verbindlich. Mehr Informationen zur Digitalisierung in der Justiz gibt es unter: https://www.justiz.sachsen.de/lit/karriere-und-jobs-3979.html