Teilnahme an den 6. Leipziger Gesprächen zur Gesundheits- und Sozialpolitik
Am 15.09.2011 fanden die 6. Leipziger Gespräche zur Gesundheits- und Sozialpolitik statt. Die Veranstaltungsreihe ist vor sechs Jahren von GlaxoSmithKline und der BARMER GEK mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, Vertreter aus der Gesundheitsbranche, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft an einen Tisch zu bringen. Auch sollte damit eine Plattform für den Austausch von Meinungen und Standpunkten über aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung in der Region Mitteldeutschland geschaffen werden.
Im Mittelpunkt des einführenden Referates von Dr. Rolf-Ulrich Schlenker standen unter anderem die Arzneimittelversorgung und Versorgungsforschung sowie das Versorgungsstrukturgesetz. Auch die teilweise langen Wartezeiten bei Arztbesuchen und natürlich die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. „Die BARMER GEK wird 2012 keinen Zusatzbeitrag erheben, und auch für 2013 sind wir bestrebt ohne auszukommen“, sagte Dr. Schlenker, machte jedoch gleichzeitig auf den „Kurs“ der Bundesregierung aufmerksam. Es liegt bereits der neue Gesetzentwurf mit jeder Menge Änderungsanträgen vor. Zu diesen Themen diskutierten anschließend Maria Michalk, Mitglied des Bundestages, Friedemann Schmidt, Präsident der Sächsischen Landesapothekenkammer, Roger Jaeckel, Leiter Gesundheitspolitik von GlaxoSmithKline, Dr. Schlenker und die rund 60 geladenen Gäste. Insbesondere die Umsetzung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG), sowie die Vielzahl der vorgeschlagenen Änderungen in dem neuen Gesetzentwurf zum GKV-VStG bewegten die Gemüter.
Dr. Rolf-Ulrich Schlenker und Friedemann Schmidt, einigten sich dabei auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Beratung der Patienten, wenn ab Januar die neuen Vergabebestimmungen auch bei der BARMER GEK greifen. „Wir müssen die Versicherten noch in diesem Jahr über die Umstellungen bei Medikamenten informieren und nicht erst ab dem 1. Januar. Diese Pflicht haben Kassen, Ärzte und Apotheken gleichermaßen“, so Schmidt.