Gesetze und Richtlinien
Auf dieser Seite finden Sie Links zu Gesetzen und Richtlinien, die im Zusammenhang mit der Dialyse, Organtransplantation, Organspende und Gewebespende eine Rolle spielen.
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) aufrufen
Das Arzneimittelgesetz (AMG) dient als gesetzliche Grundlage für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere durch die hohen Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Arzneimitteln durch die Pharmaindustrie, Apotheker und Ärzte. Dies betrifft vor allem die Belange Herstellung, Inverkehrbringung, Prüfung, Verschreibung, Aufklärung über und Abgabe von Arzneimitteln. Verstöße gegen das AMG werden teils als Ordnungswidrigkeiten, teils als Straftaten geahndet (siehe §§ 95 ff.). Es ist daher zum Nebenstrafrecht zu rechnen.
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG)
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG) aufrufen
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die Zulässigkeit von Organ- und Gewebespenden, sowohl beim Lebenden als auch beim Verstorbenen.