Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  1. Seit 2017 hat Plauen sehr erfolgreich mehr als eine Million Euro EU- und Landesmittel für soziale Projekte im Fördergebiet »Östliche Bahnhofsvorstadt« umgesetzt. Nun kann die Förderung zur sozialen Stadtentwicklung weiter fortgesetzt werden: Staatsminister Thomas Schmidt hat dazu heute (25. April 2024) in Plauen einen Förderbescheid über fast 1,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln an Baubürgermeisterin Kerstin Wolf und Sozialbürgermeister Tobias Kämpf übergeben. Der Minister besuchte dazu gemeinsam mit Vertretern der Stadt Plauen das »Familienkompetenzzentrum JuLe - Junges Leben« des Wohn- und Lebensräume e.V., das schon seit 2017 wertvolle Angebote für Kinder und deren Eltern im ESF-Fördergebiet bereithält. Auf Grundlage eines von der Stadt gemeinsam mit örtlichen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern erarbeiteten Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzepts (GIHK) kann die Stadt mindestens bis 2027 weitere soziale Projekte in dem jetzt um Haselbrunn erweiterten ESF-Fördergebiet »Plauen Nord« unterstützen. Dazu zählen beispielsweise die erfolgreichen Projekte »Pflanzaktion mit Pflegemaßnahmen auf dem Pauluskirchplatz« und das »Repair-Cafe« der Arbeitsloseninitiative Sachsen e.V. Daneben hat die Stadt gemeinsam mit den örtlichen Akteuren bei der Erarbeitung des GIHK eine Vielzahl neuer Vorhaben entwickelt, deren Umsetzung nun bis 2027 geplant ist. »Die Stadt Plauen ist ein gutes Beispiel dafür, wie Menschen durch individuell angepasste und im Quartier verankerte Projekte angesprochen werden können – zum Beispiel im ‚Repair-Cafe‘ der Arbeitsloseninitiative Sachsen. Angebote, die wie hier Hilfe zur Selbsthilfe geben und zugleich den Austausch zwischen Menschen befördern, die sonst womöglich kaum miteinander ins Gespräch kommen würden, tragen zur Stärkung des sozialen Miteinanders bei und leisten damit auch einen identitätsstiftenden Beitrag in den geförderten Stadtgebieten«, so der Minister. »Das Erfolgsgeheimnis liegt in der klugen Einbindung der verschiedenen Ebenen – von der Europäischen Union bis zu den Akteuren vor Ort.« Bürgermeisterin Kerstin Wolf: »Wir freuen uns sehr über die Fördersumme von 1,5 Millionen Euro. Damit können in dem Fördergebiet ‚Plauen Nord‘ auch weiterhin unter anderem die Personalkosten für die verschiedenen Angebote abgedeckt werden. Mit den zahlreichen Projekten, die von Kinder- und Jugendbildung bis hin zur Integrationshilfe reichen, wird ein starkes Miteinander in den beiden Stadtteilräumen Haselbrunn und Östliche Bahnhofsvorstadt gefördert.« Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) setzt die in der EU-Förderperiode 2014-2020 erfolgreich eingeführte Förderung sozialer Projekte in ausgewählten Stadtgebieten fort. Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln sind für Projekte zur informellen Kinder- und Jugendbildung sowie zur sozialen Integration vorgesehen. Hierzu zählen zum Beispiel Formen der sozialen Arbeit mit Kindern, Nachbarschaftsprojekte sowie Maßnahmen, mit denen die Chancen der Bewohnerinnen und Bewohner auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
  2. Ersteller/-in: Susanne Lübcke (sl), Moritz Peters (mp) Präventionstipps zu falschen Handwerkern Auch im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig tritt derzeit das Phänomen der »falschen Handwerker« auf. Die Betrüger versuchen, in die Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen, indem sie sich als Handwerker ausgeben und angeblich dringende Arbeiten in der Wohnung der Betroffenen durchführen müssten. Die meist männlichen Täter geben vor, von der Hausverwaltung beauftragt worden zu sein, um beispielsweise unaufschiebbare Kontrollen an der Wasserinstallation oder die Installation von Rauchmeldern vorzunehmen. Dabei geht der falsche Handwerker sehr aufdringlich vor. Wenn er sich Zutritt zur Wohnung verschafft, sorgt er meist dafür, dass die Wohnungstür einen Spalt offen steht. Während der Täter das ahnungslose Opfer ablenkt (z.B. in der Küche oder im Bad das Wasser abwechselnd heiß und kalt aufdreht), schleicht sich ein weiterer Täter in die Wohnung und durchsucht diese nach Bargeld und Wertgegenständen. Anschließend verlassen die Täter die Wohnung und flüchten. Die Polizeidirektion Leipzig rät deshalb * Lassen Sie niemals fremde Personen in Ihre Wohnung! * Nutzen Sie Sicherungseinrichtungen wie Türspion, Gegensprechanlage oder Sperrbügel! * Überprüfen Sie die Angaben durch einen Anruf bei der zuständigen Firma oder Behörde und teilen Sie dies dem Unbekannten an der Tür mit! * Verständigen Sie auch hier bei verdächtigen Feststellungen die Polizei (mp) Verkehrsunfall mit Jugendlichem Ort: Leipzig (Zentrum-Süd), Windmühlenstraße Zeit: 25.04.2024, gegen 7:50 Uhr In den frühen Morgenstunden rannte ein 12-jähriger Junge über die Fahrbahn der Windmühlenstraße, um die Straßenbahn zu erreichen. Dabei lief er durch die auf der rechten Fahrspur verkehrsbedingt wartenden Fahrzeuge und achtete nicht auf einen auf der linken Fahrspur fahrenden Pkw Hyundai Coupé. Der Fahrer des Pkw befuhr die Windmühlenstraße in nordwestliche Richtung stadteinwärts auf dem linken Fahrstreifen. Der Jugendliche wurde von dem Pkw erfasst und leicht verletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Es entstand zudem Sachschaden am Hyundai von circa 200 Euro. (mp) Diebstahl eines Toyota RAV4 Ort: Leipzig (Lößnig), Hans-Marchwitza-Straße Zeit: 24.04.2024, 16:05 Uhr bis 25.04.2024, 05:45 Uhr Im genannten Zeitraum entwendeten Unbekannte einen am Straßenrand in der Hans-Marchwitza-Straße abgestellten Pkw Toyota RAV4. An dem roten Fahrzeug waren die amtlichen Kennzeichen L-QJ 4052 angebracht. Auffällig am Toyota ist eine leichte Verfärbung an der B-Säule auf der Fahrerseite. Der Stehlschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf eine mittlere fünfstellige Summe. Das Fahrzeug wurde zur Fahndung ausgeschrieben und die Ermittlungen wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen. (sl)
  3. Arbeitslosigkeit und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit bedeuten gerade für Familien ein erhöhtes Armutsrisiko. Der Weg in Arbeit schafft neue berufliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten, von denen besonders Kinder profitieren können. Ausgehend von den positiven Erfahrungen des Modellvorhabens TANDEM Sachsen im ESF-Förderzeitraum 2014 bis 2020 legt das SMWA seinen Schwerpunkt bei der Bekämpfung der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit auf den vernetzten Hilfeansatz für Familien mit TANDEM Sachsen. Das Modellvorhaben wurde im ESF Plus Förderzeitraum 2021 bis 2027 in ein erweitertes Angebot überführt und soll einen substanziellen Beitrag bei der Umsetzung der Priorität »Soziale Inklusion« leisten. Abgestimmt mit den Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in diesem Bereich wird TANDEM Sachsen in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Für die Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung der TANDEM-Maßnahmen wird eine landeweite Servicestelle gesucht. Der Projektaufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) wurde am 25. April 2024 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Für das Management der künftigen Landesservicestelle braucht es Kenntnisse im Vorhabensbereich, gute Netzwerke und frische Ideen, außerdem ein hohes Maß an Flexibilität und Offenheit. Erkenntnisse aus der Programmumsetzung und sich verändernde Rahmenbedingungen müssen laufend in die fachliche Steuerung und Begleitung einfließen. Mit der landesweiten Servicestelle TANDEM Sachsen soll deshalb ein neues Angebot geschaffen werden, das diese Aufgaben übernimmt trägt. Gefördert wird eine landesweit tätige Servicestelle mit dem Ziel der Programmsteuerung durch Fachinformation und Vernetzung der Akteure in TANDEM Sachsen. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen die verbesserten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im familienorientierten Kontext bekannter werden. Insgesamt soll die Servicestelle zur verstärkten Wirksamkeit von Maßnahmen TANDEM Sachsen in den Regionen beitragen und Qualitätssicherung und -entwicklung absichern. Nähere Informationen zur Antragstellung sind dem Projektaufruf sowie der Internetseite der Bewilligungsstelle ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen - sab.sachsen.de zu entnehmen. Hintergrund • Auf Grundlage des beschlossen ESF Plus Programms 2021-2027 für den Freistaat Sachsen hat das SMWA in intensiven Abstimmungen mit den Partnern des ESF und den regionalen Akteuren (vor allem den zuständigen Jobcentern und Jugendämtern) die im April 2023 veröffentlichte ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen erarbeitet, mit folgenden zwei Fördergegenständen: 1. Maßnahmen TANDEM Sachsen 2. Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen • TANDEM Sachsen steht für eine ganzheitliche, beschäftigungsorientierte Familienförderung. Damit sollen die Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes verbessert und die Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II lebenden Kinder gestärkt werden. Mindestens eine erwerbsfähige Person der Familie soll in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. • Gefördert werden Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und den Regelleistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII sowie Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen. • Zielgruppe sind Familien (Bedarfsgemeinschaften nach SGB II) mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind i.d.R. unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Sachsen. • Die Förderung der gesamten Familie erfolgt durch interdisziplinäre Beratungsteams (i.d.R. sozialpädagogische und psychologische Fachkräfte sowie Intensiv-Coaches) auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen Projektträger, Jobcenter und Jugendamt. • Für TANDEM Sachsen stehen im ESF Plus Förderzeitraum 2021-2027 insgesamt rund 98,3 Mio. Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. • Aktuell konnten nach 2 Förderaufrufen in 2023 29 Projekte von »Maßnahmen TANDEM Sachsen« mit einem Gesamtvolumen von rund 32,2 Mio. Euro bewilligt werden, damit steht das Angebot in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung. Bedarfsabhängig sind weitere Förderaufrufe sowie Aufstockungen in laufenden Projekten in 2024 geplant.
  4. Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther zu den Auswirkungen der Nachtfröste der zurückliegenden Tage auf den sächsischen Obst- und Weinbau: »Die Auswirkungen sind dramatisch. Die Fröste werden erhebliche Auswirkungen auf die Erntemengen haben. Wir haben teilweise Verluste von bis zu 100 Prozent. Ich habe heute sowohl mit dem sächsischen Obstbauverband als auch mit dem Weinbauverband gesprochen. Und ich habe mir heute in der Hoflößnitz einen ersten Überblick über die Schäden verschafft. Dort tagen auch grade die Geschäftsführer der anderen deutschen Weinbauverbände, so dass ich auch einen Eindruck der Lage in anderen Anbaugebieten erhalten konnte. Die Schäden sind auch in anderen Regionen massiv. Wir müssen möglicherweise auch über Hilfen des Bundes sprechen. Der sächsische Wein- und Obstbau liegt mir am Herzen. Obst und Wein aus dem Freistaat sind strategisch wichtig für unser Ziel, die regionale Wertschöpfung auszubauen. Wir lassen den sächsischen Obst- und Weinbau nicht alleine. Der Freistaat steht fest zum sächsischen Obst- und Weinbau. Aktuell prüfen wir die konkreten Schäden und die Hilfsmöglichkeiten für die Branche. Das reicht von Versicherungen bis hin zu Zuschüssen im Rahmen des Beihilferechts. Über die konkreten Hilfen werden wir in der Staatsregierung sprechen. Die Erhebung der Schäden wird voraussichtlich einige Wochen brauchen. Die harten Nachtfröste sind aufgetreten, nachdem es viel zu früh viel zu warm war und bereits geblüht hat. Das zeigt auch: Der menschengemachte Klimawandel ist ein existenzielles Risiko für Landwirtschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau. Wir brauchen entschlossenen Klimaschutz. Jetzt ist die Frage, ob die Pflanzen noch mal neu austreiben und falls ja, welche Qualitäten das liefert. Auch auf unseren landeseigenen Flächen in Pillnitz hat der Frost zugeschlagen. Wir rechnen dort mit 80 bis 100 Prozent Ausfall.« Hintergrund * erhebliche Schäden bei Äpfeln (vermutlich 80 bis 100 Prozent Ausfall bei Tafelware); inwieweit Nachblüte noch tafelfähige Erzeugung in geringem Umfang ermöglicht, bleibt abzuwarten * Totalausfall bei Steinobst * Erdbeeren, soweit unter Vlies geschützt, mit geringeren Schäden * Wein: Austrieb praktisch flächendeckend erfroren; 90 bis 100 Prozent Ertragsausfall erwartet * Inwieweit der Austrieb von Beiaugen noch zu einer verwertbaren Ernte (mit geringeren Mengen und Qualitäten) führt, kann noch nicht abgeschätzt werden
  5. Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt hat heute (25. April 2024) gemeinsam mit Markneukirchens Bürgermeister Toni Meinel das ehemalige LPG-Gebäude im Ortsteil Landwüst feierlich als neues Haus der Kindertagesstätte »Wirtsbergwichtel« und Bürgerraum eröffnet. Mit einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 630 000 Euro konnte die Umnutzung der leerstehenden Verwaltungsbaracke zu einem kommunalen Kindergarten und einem öffentlichen Begegnungsraum realisiert werden. Der Freistaat hat den Um- und Ausbau mit rund 375 000 Euro unterstützt. Die Fördermittel stammen aus dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung. Mit Hilfe der Förderung wurde das Gebäude barrierefrei umgebaut und modernisiert sowie um einen eingeschossigen Anbau und einen Freibereich mit Kinderspielplatz ergänzt. Jetzt können dort in moderner, bedarfsgerechter Umgebung 16 Kindergartenkinder betreut werden. Zusätzlich sind zehn Krippenplätze entstanden. Gleichzeitig wurde ein Raum für die Dorfgemeinschaft ausgebaut, in dem bis zu 30 Personen zusammenkommen oder feiern können. Staatsminister Schmidt: »Unser Förderprogramm ‚Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum‘, mit dem wir auch die Umnutzung und den Ausbau des früheren LPG-Gebäudes hier in Landwüst fördern konnten, ist eine Erfolgsgeschichte. Seit dem Jahr 2016 konnten darüber sachsenweit insgesamt schon 536 Vorhaben mit einer Unterstützung von 157 Millionen Euro auf den Weg gebracht werden. Ich freue mich, dass die jüngsten Dorfbewohnerinnen und -bewohner von Landwüst endlich in einem ansprechenden Umfeld betreut werden können und es nun auch einen Ort für das dörfliche Miteinander gibt.« Markneukirchens Bürgermeister Toni Meinel: »Vorher befand sich die Kindertagesstätte ‚Wirtsbergwichtel‘ in einem Wohnhaus mit schlechter Bausubstanz. Den Dorfbewohnerinnen und -bewohnern fehlte zudem ein Ort, wo sie sich treffen konnten. Wir sind froh, dass wir mit der Unterstützung aus dem Programm ‚Vitale Dorfkerne‘ die dörfliche Infrastruktur im Ortsteil Landwüst stärken konnten.« Die Stadt Markneukirchen konnte mit Hilfe der Förderung aus dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« bereits fünf Vorhaben in verschiedenen Ortsteilen umsetzen. Dafür hat sie seit 2016 knapp zwei Millionen Euro Finanzhilfen erhalten. Mit dem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Gemeinden im ländlichen Raum dabei, attraktiv und lebendig für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste zu bleiben. Die Palette der Fördermöglichkeiten aus diesem Programm ist vielfältig: So können bestehende Gebäude für eine neue bzw. veränderte Nutzung fit gemacht werden – wie hier in Landwüst. Mit Hilfe dieser Förderung können aber auch Dorfplätze neugestaltet oder Freizeit- und Naherholungseinrichtungen geschaffen oder verbessert werden. Die Umnutzung des Bestandsgebäudes für eine Kita und einen Bürgerraum in Landwüst wurde mitfinanziert durch Mittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Hintergrund: Ziel des Förderprogramms »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen können gefördert werden. Seit dem Jahr 2016 wurden über das Programm 536 Vorhaben mit Mitteln von insgesamt 157 Millionen Euro unterstützt. Mit dem neunten Aufruf, der am 4. April 2024 gestartet wurde, stellt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung weitere 15 Millionen Euro Fördermittel für Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Bis zum 3. Mai 2024 können sich Gemeinden mit entsprechenden Projekten bei ihren LEADER-Aktionsgruppen (LAG) um die Fördermittel bewerben.